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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Zufluss von Rentenzahlungen: Besteuerungs-Wahlrecht gilt nur bei der Betriebsveräußerung

    von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Das für den Fall einer Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge geltende Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und der nachgelagerten Besteuerung bei Zufluss der Rentenzahlungen findet bei einer Betriebsaufgabe keine Anwendung. Dies hat aktuell das FG Schleswig-Holstein (24.1.20, 4 K 28/18, Abruf-Nr. 215518 ) entschieden. |

    1. Hintergrund

    Steuerpflichtige, die ihren Betrieb auf Rentenbasis veräußern, haben nach R 16 Abs. 11 EStR ein Wahlrecht zwischen der sofortigen Versteuerung und der nachgelagerten Besteuerung bei Zufluss der Rentenzahlungen:

     

    • Wählt der Veräußerer die Sofortbesteuerung, muss er den Veräußerungsgewinn ‒ unabhängig vom Zufluss der Rentenzahlungen ‒ bereits im Jahr der Veräußerung versteuern. In diesem Fall kann er eventuell von einem begünstigten Veräußerungsgewinn profitieren (§§ 16, 34 EStG).