· Fachbeitrag · Sofort- versus Zuflussbesteuerung
Wiederkehrende Bezüge: Wahl der Zuflussbesteuerung nun auch bei Betriebsaufgabe
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Bei einer Betriebsveräußerung gegen bestimmte wiederkehrende Bezüge kann der Steuerpflichtige zwischen der (nach §§ 16 Abs. 4, 34 EStG begünstigten) Sofortbesteuerung und der (nicht begünstigten) Zuflussbesteuerung wählen. Bislang wurde dieses Wahlrecht nur Steuerpflichtigen eingeräumt, die ihren Betrieb oder Teilbetrieb gegen wiederkehrende Bezüge veräußern. Der BFH (29.6.22, X R 6/20, Abruf-Nr. 232682 ) hat aber nun entschieden, dass dieses Wahlrecht auch Steuerpflichtigen zusteht, die ihren Betrieb aufgeben und dabei Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußern. |
1. Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge
Veräußert ein Steuerpflichtiger seinen Betrieb gegen wiederkehrende Bezüge ‒ insbesondere gegen eine Leibrente ‒, gewähren die Rechtsprechung und Finanzverwaltung (R 16 Abs. 11 EStR) Erleichterungen bzw. ein Wahlrecht:
- Sofortbesteuerung („Normalfall“) oder
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