· Fachbeitrag · Einkünfte-Qualifikation
Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens über eine Internet-Plattform
von Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, führt dies selbst dann noch nicht zwingend zu einer steuerpflichtigen gewerblichen Tätigkeit, wenn die Veräußerungen über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt werden. Der BFH (17.6.20, X R 18/19, Abruf-Nr. 219786 ) hat zudem klargestellt, dass allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform noch keinen gewerblichen Charakter indiziert. |
1. Sachverhalt
Ein Einnahmen-Überschussrechner erzielte in den Streitjahren 2010 bis 2012 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Über seinen Internet-Shop bot er Modelleisenbahnen und Zubehörartikel sowie Reparaturen und Umbauten an Modellen an.
Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung stellte das FA fest, dass der Steuerpflichtige in den Streitjahren weitere Umsatzerlöse aus ca. 1.500 Verkäufen über die Internetplattform „eBay“ im Rahmen seiner Gewinnermittlung nicht berücksichtigt hatte. Insgesamt hatte er in 2004 bis 2013 rund 2.200 Verkäufe über eBay getätigt. Das FA sah hierin eine gewerbliche Tätigkeit.
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