· Fachbeitrag · Einkünfteerzielung
Das Finanzamt pokert mit - Zur steuerrechtlichen Beurteilung von Pokergewinnen
von RA Dr. Robert Kazemi, Bonn
| Die steuerliche Behandlung von Pokergewinnen ist zuletzt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, nicht nur der SPIEGEL, sondern auch das ZDF berichteten Mitte August über den Fall „Eddy Scharf“, einen ehemaligen Lufthansa-Kapitän und passionierten Pokerspieler, dessen Pokergewinne nach einem brandaktuellen Urteil des FG Köln (31.10.12, 12 K 1136/11 ) der Steuerpflicht unterliegen sollen. „Verloren“ ist damit für die bis zu 600.000 aktiven deutschen (Online-)Pokerspieler aber noch nichts: Denn Eddy Scharf wird voraussichtlich in die Revision gehen. |
1. Wer soll besteuert werden?
Die Finanzbehörden wollen „nur“ die berufsmäßig erzielten Pokergewinne der Steuerpflicht unterwerfen. Für ein berufsmäßiges Betreiben des Pokerspiels sprechen nach Ansicht der Finanzbehörden folgende Anzeichen:
- regelmäßiges Spiel (Teilnahme an renommierten Turnieren oder an im Fernsehen ausgestrahlten Spielen, die Werbecharakter haben),
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