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  • 30.09.2019 · Nachricht · Einkünfteerzielung

    Rentenberater sind gewerblich tätig – Prüfingenieure nicht

    | Rentenberater sind nicht freiberuflich tätig, sondern erzielen gewerbliche Einkünfte. Nach den Entscheidungen des BFH (7.5.19, VIII R 2/16 sowie VIII R 26/16) übt ein Rentenberater keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannten Katalogberufe – insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters – ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. Bessere Nachrichten gibt es allerdings für Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen (BFH 14.5.19, VIII R 35/16). |