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  • · Fachbeitrag · Einkünfteerzielung

    Steuerbarkeit von Pokergewinnen: Der Streit geht in die nächste Runde

    | Das FG Köln (31.10.12, 12 K 1136/11, Abruf-Nr. 123431 ) hat die Steuerbarkeit von Pokergewinnen als Gewerbeeinkünfte zumindest dann bejaht, wenn der Pokerspieler regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt. In diesem Zusammenhang hatten wir berichtet, dass der Steuerpflichtige voraussichtlich in die Revision gehen wird ( MBP 12, 190 ff.). Da die Revision mittlerweile beim BFH anhängig ist (X R 43/12), können geeignete Fälle offengehalten werden. |

    Quelle: Ausgabe 02 / 2013 | Seite 20 | ID 37748890