09.08.2019 · Nachricht · Elektronische Kassensysteme
Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung wohl erst ab Oktober 2020 verpflichtend
| Nach § 146a AO müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) ab dem 1.1.20 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Erst kürzlich wurden die Anforderungen in einem Anwendungserlass (BMF 17.6.19, IV A 4 - S 0316-a/18/10001) näher präzisiert. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat nun berichtet, dass das BMF eine Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.9.20 anvisiert (vgl. DIHK, „Steuern І Finanzen І Mittelstand“, Ausgabe 7/19). |
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