Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

    BMF veröffentlicht Startschreiben zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Entwurf

    | Als Starttermin für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wird der 1.11.12 mit Wirkung ab dem ersten Lohnzahlungszeitraum in 2013 festgelegt. Den Arbeitgebern wird jedoch ein Einführungszeitraum bis zum 31.12.13 angeboten, wobei die ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abgerufen werden müssen (Entwurf eines BMF-Schreibens vom 2.10.12). |

     

    Wichtig | Der Arbeitgeber kann auf eine sofortige Anwendung der im Einführungszeitraum erstmals abgerufenen ELStAM einmalig verzichten und die bisherigen Daten sechs Monate ab dem Abruf weiter als Grundlage für die Lohnabrechnung verwenden. Dies hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die abgerufenen ELStAM zur Überprüfung vorab mitteilen und so etwaige Abweichungen bereits im Vorfeld klären kann. Hierfür stellt die Verwaltung einen Vordruck „Bescheinigung zur Überprüfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ unter www. formulare-bfinv.de zum Abruf bereit.

     

    Der 6-Monats-Zeitraum gilt selbst dann, wenn er über das Ende des Einführungszeitraums (31.12.2013) hinausreicht.

     

    Hinweis | Da die Neufassung des § 52b EStG noch nicht in das parlamentarische Verfahren des Jahressteuergesetzes 2013 eingebracht worden ist, hat das BMF nur einen Entwurf des vorgesehenen Startschreibens ohne Bezugnahme auf die vorgesehenen Neuregelungen veröffentlicht. Das Entwurfsschreiben steht unter der Abruf-Nr. 123021 zum download zur Verfügung.

    Quelle: ID 35922600