· Nachricht · ELSTER-Zertifikat
Authentifizierung: Schonfrist bis zum 31.8.13
| Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie die Zusammenfassende Meldung müssen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 1.1.13 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Nach aktuellen Informationen werden Abgaben für eine Übergangszeit bis zum 31.8.13 jedoch weiterhin ohne Authentifizierung akzeptiert (vgl. unter: www.elsteronline.de/eportal ). |
Quelle: ID 37450480