Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · ELSTER-Zertifikat

    Authentifizierung: Übergangsfrist läuft Ende August aus

    | Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden ab dem 1.9.13 von der Steuerverwaltung nicht mehr angenommen. Betroffen sind Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, Zusammenfassende Meldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerung. Darauf hat die OFD Karlsruhe aktuell hingewiesen. |

     

    Zwar sind Unternehmer und Arbeitgeber bereits seit Jahresbeginn verpflichtet, die oben genannten Daten mit elektronischem Zertifikat authentifiziert zu übermitteln, aber den betreffenden Unternehmern wurde zur Umstellung eine Übergangsfrist gewährt. Diese läuft zum 31. August aus.

     

    Voraussetzung ist lediglich ein elektronisches Zertifikat. Dieses erhalten Unternehmer, Arbeitgeber und alle anderen Steuerpflichtigen durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Eine Anleitung ist z.B. unter www.fa-baden-wuerttemberg.de in der Rubrik ELSTER zu finden.

     

    Hinweis | Arbeitgebern wird im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 1.1.13 die Zertifikatsart „Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)“ empfohlen.

     

    Quelle: OFD Karlsruhe, Auszug aus der PM Nr. 6/13 vom 21.6.13

    Quelle: ID 40190460