11.05.2022 · Nachricht · Energetische Sanierung
Steuerermäßigung nach § 35c EStG für sommerlichen Wärmeschutz
| Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist unter gewissen Voraussetzungen eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich. Ab 2021 können auch Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes isoliert vorgenommen und gefördert werden. Dies hat jüngst das FinMin Schleswig-Holstein (ESt-Kurzinfo Nr. 2022/1 vom 3.1.22) unter Hinweis auf die Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.6.21 (BGBl I 21, 1780) mitgeteilt. |
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