22.11.2017 · Fachbeitrag · Entfernungspauschale
Ansatz bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen
| Fährt ein Arbeitnehmer zu seiner ersten Tätigkeitsstätte und kehrt er am selben Tag nicht wieder nach Hause zurück, ist die Entfernungspauschale von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für die Hinfahrt zu gewähren. Findet die Rückfahrt von der ersten Tätigkeitsstätte zur Wohnung an einem anderen Tag statt, ist hierfür keine (weitere) Entfernungspauschale zu berücksichtigen (FG Münster 14.7.17, 6 K 3009/15 E, Abruf-Nr. 196508 ). |
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