· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Einzug in das steuerfreie Familienheim: Wie lange darf man sich Zeit lassen?
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Kinder können eine Immobilie, die von den Eltern bewohnt worden ist, nur dann erbschaftsteuerfrei erben, wenn sie die Wohnung nach dem Erbfall selbst beziehen ‒ und das muss schnell passieren. In der Regel gilt eine Sechs-Monats-Frist, die sich jedoch verlängern kann, wenn besondere Umstände vorliegen. Was es hierbei zu beachten gilt, hat der BFH (6.5.21, II R 46/19, Abruf-Nr. 226044 ) nun klargestellt. |
1. Sachverhalt
Im Streitfall erbte der Sohn S eine von seinem Vater V bis zu seinem Tod im Oktober 2013 selbst genutzte Doppelhaushälfte. Diese grenzte direkt an seine Doppelhaushälfte an, die S mit seiner Familie bereits bewohnte. Vor der katastermäßigen Zusammenlegung der Grundstücke bzw. vor dem Einzug wurden umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt:
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