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  • · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Einzug in das steuerfreie Familienheim: Wie lange darf man sich Zeit lassen?

    von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund

    | Kinder können eine Immobilie, die von den Eltern bewohnt worden ist, nur dann erbschaftsteuerfrei erben, wenn sie die Wohnung nach dem Erbfall selbst beziehen ‒ und das muss schnell passieren. In der Regel gilt eine Sechs-Monats-Frist, die sich jedoch verlängern kann, wenn besondere Umstände vorliegen. Was es hierbei zu beachten gilt, hat der BFH (6.5.21, II R 46/19, Abruf-Nr. 226044 ) nun klargestellt. |

    1. Sachverhalt

    Im Streitfall erbte der Sohn S eine von seinem Vater V bis zu seinem Tod im Oktober 2013 selbst genutzte Doppelhaushälfte. Diese grenzte direkt an seine Doppelhaushälfte an, die S mit seiner Familie bereits bewohnte. Vor der katastermäßigen Zusammenlegung der Grundstücke bzw. vor dem Einzug wurden umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt:

     

    • Überblick über die (Bau-)Maßnahmen
    • Abdichtungsarbeiten im Kellergeschoss und Terrassenbereich mit anschließenden längeren Trocknungszeiten (Besichtigung durch die Baufirma in 12/2013, Beauftragung Anfang 2014, tatsächlicher Arbeitsbeginn wegen Witterung und angespannter Auftragslage in 4/2014). Die Beseitigung von Feuchtigkeitsbrücken war nach Angaben des S Voraussetzung für die Renovierung im Innenbereich.

     

    • Beseitigung von massiven Feuchtigkeitsschäden in der Mitteletage in 2014. Diese waren bereits zu Lebzeiten des Erblassers bekannt. Hierdurch waren u. a. die Entfernung und der Neuaufbau der Böden notwendig geworden.

     

    • Durchbruch im Keller zwecks Verbindung der Haushälften (5/2014).

     

    • Installierung einer zusammenhängenden Netzwerktechnik in beiden Doppelhaushälften (ab 1/2014).

     

    • Räumungs- und Entrümpelungsarbeiten bis Herbst 2014.

     

    • Zusammenlegung der Hausanschlüsse (Angebotseinholung im Frühjahr 2014, tatsächliche Ausführung erst nach Trockenlegung des Hauses).

     

    • Zusammenlegung der Heizungsanlage mit Warmwasserbereitung sowie Zu- und Abwasser (Angebotseinholung in 4/2014, Durchführung von 3/2015 bis 4/2016, da wegen der Entsorgungskosten und der Haustrocknung zunächst das noch vorhandene Heizöl verbraucht wurde).

     

    • Neugestaltung der Treppenhäuser und Einbau neuer Fenster (Ende 2015) sowie Durchbruch im Treppenhaus (6/2016).

     

    • Umbau der mittleren Etage ab 1/2016 mit neuem Bad, Neuaufbau der Wände, neuer Elektroinstallationen und dem Austausch sämtlicher Fenster.