· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist teilweise verfassungswidrig
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Die Steuervergünstigungen nach §§ 13a , 13b , 19a ErbStG sind zwar grundsätzlich zulässig, der Verschonungsumfang ist jedoch unverhältnismäßig. Zu diesem Schluss kam das BVerfG (17.12.14, 1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542 ) und hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.6.16 eingeräumt, um eine Neuregelung zu treffen. |
1. Entlastung für kleine und mittelständische Betriebe
In der rund 300 Textziffern umfassenden Urteilsbegründung weist das BVerfG darauf hin, dass es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers liegt, kleine und mittelständische Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und damit auch zur Erhaltung der Arbeitsplätze von der Erbschaftsteuer weitgehend oder vollständig freizustellen. Für jedes Maß der Steuerverschonung benötigt der Gesetzgeber allerdings tragfähige Rechtfertigungsgründe.
Die Privilegierung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens ist unverhältnismäßig, soweit die Verschonung über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig