· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
BFH-Urteile zu Freibeträgen und Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Im Gegenzug sind jedoch die Bestattungskosten in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen ( BFH 10.7.24, II R 31/21, Abruf-Nr. 244791 ; BFH, PM Nr. 43/24 vom 14.11.24). In einem weiteren Urteil hat der BFH (31.7.24, II R 13/22, Abruf-Nr. 244795 ; PM Nr. 41/24 vom 14.11.24) Folgendes klargestellt: Verzichtet ein Kind gegenüber einem Elternteil auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils die Enkel des Erblassers den Freibetrag i. H. von 400.000 EUR erhalten. |
1. Bestattungskosten bei Sterbegeldversicherung
Über folgenden Fall musste der BFH jüngst entscheiden:
1.1 Sachverhalt
Der Kläger und seine Schwester sind Erben ihrer verstorbenen Tante (Erblasserin). Diese hatte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und das Bezugsrecht an ein Bestattungsunternehmen zur Deckung ihrer Bestattungskosten abgetreten. Nach dem Tod stellte das Bestattungsinstitut für seine Leistungen einen Betrag i. H. von 11.654 EUR in Rechnung. Davon bezahlte die Sterbegeldversicherung 6.864 EUR.
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