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  • 02.11.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Familienheim: Steuerbefreiung trotz Einzug erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist

    | Kann ein Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen, schließt dies nicht zwangsläufig aus, dass er die Wohnung trotzdem noch unverzüglich i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG zur Selbstnutzung bestimmen kann. Dies hat das FG München (26.10.22, 4 K 2183/21, Abruf-Nr. 234961 ) entschieden. Die Revision (BFH II R 48/22) ist bereits anhängig. |

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