21.12.2015 · Fachbeitrag · Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung
In diesen Fällen ist eine Teilauszahlung noch geringfügig
| Wird die Abfindung für den Arbeitsplatzverlust in zwei Teilbeträgen ausgezahlt, ist dies für die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (ausnahmsweise) unschädlich, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und die Nebenleistung geringfügig ist. Zu der Frage der Geringfügigkeit hat der BFH (13.10.15, IX R 46/14, Abruf-Nr. 182089 ) nun Stellung bezogen. |
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