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  • 02.01.2018 · Fachbeitrag · Ermittlung der Anschaffungskosten

    Anschaffungsnaher Aufwand: BMF gewährt Übergangsregelungen

    | 2016 hat der BFH den Begriff der anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) zulasten der Steuerpflichtigen näher definiert und sich für eine typisierende Betrachtungsweise ausgesprochen. Das BMF (20.10.17, IV C 1 - S 2171-c/09/10004 :006, Abruf-Nr. 197806 ) wendet die Rechtsprechung an, hat aber für zwei Fälle ein zeitliches Wahlrecht eingeräumt. |