· Fachbeitrag · Ertrag- versus Schenkungsteuer
Steuerfolgen bei Vermögensverschiebungenzwischen GmbH und Gesellschaftern
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Der BFH hat sich kürzlich in zwei Urteilen zu den Steuerfolgen bei Vermögensverschiebungen zwischen einer GmbH und ihren (Neu-)Gesellschaftern geäußert. Dabei wurde u.a. erneut deutlich, dass zwischen den ertrag- und schenkungsteuerlichen Folgen strikt zu unterscheiden ist ( BFH 27.8.14, II R 43/12, Abruf-Nr. 172900 ; BFH 27.8.14, II R 44/13, Abruf-Nr. 172685 ). |
1. Schenkung bei Kapitalerhöhung
Sachverhalt: Im ersten Streitfall (BFH 27.8.14, II R 43/12) nahm die A-GmbH (Neugesellschafter) an der Erhöhung des Stammkapitals der B-GmbH unter Ausschluss der bisherigen Gesellschafter teil. Die Einlage blieb dabei allerdings deutlich hinter dem gemeinen Wert der erworbenen Anteile zurück.
Eine Schenkung unter Lebenden liegt vor, wenn der Bedachte auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Dies verlangt in objektiver Hinsicht eine Vermögensminderung beim Zuwendenden und eine Vermögensmehrung beim Bedachten. Maßgebend ist dabei ausschließlich die Zivilrechtslage - eine wirtschaftliche Betrachtung ist nicht möglich. In subjektiver Hinsicht erfordert eine freigebige Zuwendung den Willen des Zuwendenden zur Freigebigkeit.
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