· Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Überhöhtes Entgelt an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine Schenkung der GmbH
von StB Dipl.-Finw. (FH) Sonja Steben, Dortmund
| Der BFH hat mit drei am 24.1.18 veröffentlichten und in der Begründung nahezu inhaltsgleichen Urteilen seine Rechtsauffassung zur Schenkungsteuerpflicht bei verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) zugunsten einer dem Gesellschafter nahestehenden Person geändert ( BFH 13.9.17, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16). Hiernach liegt keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person vor; allerdings kann der Gesellschafter selbst Schenker sein. |
1. Sachverhalte
In den Verfahren II R 54/15 und II R 32/16 vermietete eine nahestehende Person des Gesellschafters Gegenstände und Grundstücke an eine GmbH zu überhöhten Preisen. Anteilseigner der GmbH waren nahe Verwandte des Vermieters (Ehefrau, Ehemann und Sohn). Die Gesellschafter hatten die Mietverträge unterschrieben bzw. bei der Unterzeichnung mitgewirkt.
In einem weiteren Fall (II R 42/16) waren A (94 %) und seine Tochter (6 %) Gesellschafter der A-GmbH. Diese war gleichzeitig alleinige Gesellschafterin der B-GmbH. Der Bruder des A, der den Kaufpreis bestimmt hatte, verkaufte Aktien an die B-GmbH zu einem überhöhten Preis.
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