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  • 03.09.2015 · Fachbeitrag · Ertragsteuern

    Blockheizkraftwerke werden ab 2016 anders behandelt

    | Nach der neuen Verwaltungssichtweise ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes (FinMin Schleswig-Holstein 21.7.15, akt. Kurzinfo ESt 55/2010, Abruf-Nr. 145107 ). Damit sind ein Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und die AfA über die 10-jährige Nutzungsdauer nicht mehr möglich. Aus Vertrauensschutzgründen können Steuerpflichtige die alte Verwaltungsauffassung jedoch weiterhin anwenden. |