05.03.2020 · Nachricht · Europa
Vorerst keine unmittelbaren Auswirkungen durch den Brexit
| Seit 1.2.20 ist der Brexit Realität: Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Für Bürger/-innen und Unternehmen ändert sich aber erst einmal nichts, da zunächst bis Ende 2020 eine Übergangsphase läuft, in der das EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gilt, jedoch ohne britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich bleibt in dieser Zeit auch Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. |
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