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  • · Nachricht · Finale IDW-Stellungnahme

    Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden

    | Das IDW hat seine finale Stellungnahme zur „Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 1)“ veröffentlicht (IDW-FN Nr. 3/14). Im Vergleich zur Entwurfsfassung wurden einige Änderungen vorgenommen. |

     

    Beispielsweise wurde bei anschaffungsnahen Herstellungskosten die im Entwurf enthaltene Vermutung, es handele sich um aktivierungspflichtige Herstellungskosten, zugunsten einer Einzelfallbetrachtung aufgegeben. Danach ist nunmehr zu differenzieren, ob tatsächlich anschaffungsnahe Herstellungskosten vorliegen oder ob die Aufwendungen das Gebäude nur in dem Zustand erhalten sollen, in dem es sich im Erwerbszeitpunkt befand.

     

    Hinweis | Zum besseren Vergleich werden die Aussagen im Folgenden gegenübergestellt:

     

    • IDW RS IFA 1, Tz. 16: „... ist zu differenzieren, ob die Aufwendungen das Gebäude nur in dem Zustand erhalten, in dem es sich im Erwerbszeitpunkt befand, oder ob bereits zu diesem Zeitpunkt ein Bedarf an erheblichen baulichen Maßnahmen bestanden hatte, deren Durchführung das Gebäude über seinen beim Erwerb gegebenen Zustand hinaus wesentlich verbessert. Letzteres ist insb. dann zu vermuten, wenn im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Aufwendungen vorliegen.“

     

    • IDW ERS IFA 1, Tz. 16 (so auch in MBP 3/14, 42): „... ist es naheliegend, dass die Aufwendungen das Gebäude nicht nur in dem Zustand erhalten, in dem es sich im Erwerbszeitpunkt befand, sondern dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Bedarf an erheblichen baulichen Maßnahmen bestanden hatte, deren Durchführung das Gebäude über seinen beim Erwerb gegebenen Zustand hinaus wesentlich verbessert. Dies ist insb. dann zu vermuten, wenn im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Aufwendungen vorliegen.
    Quelle: ID 42577543