02.01.2025 · Nachricht · Firmenwagen
Nicht alle selbst getragenen Kosten mindern den geldwerten Vorteil bei der Ein-Prozent-Regelung
| Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst wären (BFH 18.6.24, VIII R 32/20, Abruf-Nr. 242101 ; BFH, PM Nr. 42/24 vom 14.11.24). |
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