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  • 04.12.2023 · Nachricht · Firmenwagen

    Ohne arbeitsvertragliche Regelung mindern Garagenkosten den geldwerten Vorteil nicht

    | Die vom Arbeitnehmer für seine Garage getragene Absetzung für Abnutzung mindert den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Arbeitgeber-Fahrzeugs zur außerdienstlichen Nutzung nicht. Dies gilt nach einer Entscheidung des BFH (4.7.23, VIII R 29/20, Abruf-Nr. 237109 ) zumindest dann, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber besteht, das Fahrzeug in der Garage unterzustellen. |