· Fachbeitrag · Firmenwagen
Wechsel zum Fahrtenbuch während des Kalenderjahrs unzulässig
| Ein Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, wenn es nicht während des ganzen Kalenderjahrs geführt wird. Das hat das FG Münster (27.4.12, 4 K 3589/09 E, Abruf-Nr. 121842 ) entschieden. Die Revision beim BFH ist bereits unter dem Az. VI R 35/12 anhängig. |
Nach der Geburt seines dritten Kindes konnte ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen nur noch eingeschränkt privat nutzen und begann am 1. Mai des Streitjahres ein Fahrtenbuch zu führen. Das FA und das FG Münster erkannten das Fahrtenbuch indes nicht an, da es für einen repräsentativen Zeitraum von mindestens einem Kalenderjahr geführt werden müsse. Ein monatlicher Wechsel zwischen der Fahrtenbuch- und der Pauschalwertmethode widerspreche dem Vereinfachungs- und Typisierungsgedanken des § 8 Abs. 2 EStG.
MERKE| Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist ein Wechsel des Verfahrens während des Kalenderjahrs nur dann möglich, wenn der Pkw gewechselt wird (Umkehrschluss aus R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 S. 1 LStR). |