· Fachbeitrag · Fotovoltaikanlagen
Selbstverbrauchter Strom für § 7g EStG nicht mehr schädlich
| Eine Verwendung des durch eine Fotovoltaikanlage produzierten Stroms zu mehr als 10 % für private Zwecke spricht nicht gegen die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrages nach § 7g EStG (OFD Niedersachsen, 26.3.12, S 2183b - 42 - St 226 , Abruf-Nr. 121807 ). |
Nach der neuen Interpretation der Verwaltung kommt es bei der Beurteilung der betrieblichen Nutzung des Wirtschaftsguts „Fotovoltaikanlage“ nicht auf die spätere Sachentnahme des Wirtschaftsguts „Strom“ an. An der bisher vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung (OFD Niedersachsen 17.12.10, S 2240 - 160 - St 221/St 222), wonach ein Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nicht zu gewähren sind, wenn die private Nutzung mehr als 10 % beträgt, wird nicht mehr festgehalten.
Hinweis | Die neue Sichtweise soll auch in den EStR 2012 verankert werden. In R 4.3 Abs. 4 S. 2 EStR 2012-Entwurf heißt es: „Im Fall des gewerblichen Betriebs einer Fotovoltaikanlage ist der private Verbrauch des Stroms keine private Verwendung der Anlage, sondern eine Sachentnahme.“ Die Entwurfsfassung können Sie unter www.iww.de/sl150 herunterladen.