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  • · Nachricht · Freie Unterkunft und Verpflegung

    Voraussichtliche Sachbezugswerte für 2023

    | Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf (Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung) ‒ mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen ‒ soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 265 EUR monatlich betragen (in 2022 = 241 EUR). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2023 um 18 EUR auf 288 EUR steigen. |

     

    Beachten Sie | Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich für 2023 die nachfolgenden Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten (Werte für 2022 in Klammern):

     

    Frühstück: