04.07.2016 · Fachbeitrag · Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
Nutzungsausfallentschädigung für bewegliches Betriebsvermögen
| Erhält der Steuerpflichtige eine Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens (im Streitfall für einen Pkw), liegt eine Betriebseinnahme selbst dann in vollem Umfang vor, wenn das Wirtschaftsgut auch teilweise privat genutzt wird (BFH 27.1.16, X R 2/14, Abruf-Nr. 185795 ). |
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