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  • 03.02.2016 · Fachbeitrag · Gesellschafterdarlehen

    Abgeltungsteuer bei mittelbarer Beteiligung zulässig?

    | Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz von 25 % zu versteuern (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b S. 1 EStG). Anzuwenden ist vielmehr der persönliche Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Wird die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft allerdings „nur“ mittelbar gehalten, ist die Abgeltungsteuer anzuwenden (FG Rheinland-Pfalz 24.6.15, 2 K 1036/13, Rev. BFH VIII R 27/15, Abruf-Nr. 146221 ). |