02.10.2014 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Betriebsveranstaltungen: Höhere Freigrenze als Mogelpackung
| Durch das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.9.14) soll die lohnsteuerliche Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen ab 2015 um 40 EUR auf 150 EUR (brutto) erhöht werden. Was sich zunächst positiv anhört, hat aber einen Haken: Gleichzeitig soll die neue steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung (BFH 16.5.13, VI R 94/10 sowie BFH 16.5.13, VI R 7/11) ausgehebelt werden. |
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