· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Das neue Optionsmodell zur Körperschaftsteuer
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts hatte der Bundesrat heftig kritisiert, da das Gesetz „in wesentlichen Teilen nur rudimentär und nicht hinreichend rechtssicher ausgestaltet“ sei (vgl. BR-Drs. 244/1/21 vom 26.4.21). Dennoch hat der Bundesrat dem Gesetz am 25.6.21 zugestimmt (Verkündung im BGBl I, 2050 am 30.6.21), sodass sich die Praxis nun mit einem gewaltigem Paradigmenwechsel befassen muss: Der Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften. |
1. Grundsätzliches
Mit der Option wird den Gesellschaftern von Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie
- weiterhin der Besteuerung des Einkommensteuergesetzes unterworfen werden wollen oder
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