· Nachricht · Gesetzgebung
Geplante Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags
| Zwei Regierungsentwürfe vom 24.7.24 sehen vor, den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag zu erhöhen. Folgendes ist geplant: |
- Durch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1.1.24 angehoben werden. Die erhöhten Beträge sollen bei der Entgeltabrechnung für den Monat Dezember 2024 anzuwenden sein. Eine Rückrechnung der Monate Januar bis November soll nicht erforderlich sein. Die Finanzverwaltung wird hierzu gesonderte Programmablaufpläne veröffentlichen.
- Im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes sind weitere Erhöhungen des Grund- und Kinderfreibetrags für 2025 und 2026 vorgesehen. Darüber hinaus soll das Kindergeld ab 2025 angehoben und mit Wirkung ab 2026 gesetzlich geregelt werden, dass das Kindergeld regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Kinderfreibeträge angepasst wird. Aus dem Regierungsentwurf ergeben sich folgende Beträge:
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