· Nachricht · Steuerfortentwicklungsgesetz
Höhere Grund- und Kinderfreibeträge für 2025 und 2026
| Das am 30.12.24 im Bundesgesetzblatt (BGBl I 24, Nr. 449) verkündete Steuerfortentwicklungsgesetz umfasst für 2025 (Werte für 2026 in Klammern) u. a. folgende Maßnahmen: |
- Grundfreibetrag: Anhebung um 312 EUR auf 12.096 EUR (2026: 12.348 EUR)
- Kinderfreibetrag: Erhöhung um 60 EUR auf 6.672 EUR (2026: 6.828 EUR)
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