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  • 04.12.2024 · Nachricht · Gesetzgebung

    Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag: Erhöhung für 2024

    | Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 am 22.11.24 zugestimmt. Das heißt: Der Grundfreibetrag wird von 11.604 EUR auf 11.784 EUR und der Kinderfreibetrag von 6.384 EUR auf 6.612 EUR rückwirkend ab 1.1.24 angehoben. |