· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Neue Durchschnittszinsermittlung bei Pensionsrückstellungen
| Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist in Kraft (BGBl I 16, 396). Besonders relevant ist die Anpassung von Bewertungsparametern für Pensionsrückstellungen, wodurch der Niedrigzinssituation Rechnung getragen wird. |
Hintergrund: Der bei der Bewertung anzuwendende Zins wird bislang aus dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre ermittelt und liegt zum 31.12.15 bei rund 3,9 %. Mit jedem Prozentpunkt, den die Zinsen fallen, erhöhen sich die Pensionsrückstellungen um etwa 15 bis 20 %, sodass die Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen verzerrt wird (IDW, Mitteilung vom 27.1.16).
Die Neuregelungen in § 253 HGB lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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