· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Neues Reisekostenrecht in Sicht
| Mit dem am 25.9.12 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Drs. 17/10774) soll vor allem das Reisekostenrecht ab dem VZ 2014 modernisiert werden. Der Gesetzesbeschluss des Bundestags wird für den 26.10.12 und die Zustimmung des Bundesrats für den 23.11.12 erwartet. Nachfolgend wichtige Punkte im Überblick. |
1. Arbeitnehmerbesteuerung
Der Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ soll durch den neuen Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ ersetzt werden. Eine solche soll auch bei verbundenen Unternehmen oder bei vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z.B. Kunden) bei dauerhafter Zuordnung vorliegen (z.B. in den Fällen des „Outsourcings“).
Bei eintägigen Reisen ohne Übernachtung soll ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden eine Verpflegungspauschale von 12 EUR gewährt werden. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten mit Übernachtung ist für den An- und Abreisetag ohne Prüfung einer Mindestabwesenheit ein Betrag von jeweils 12 EUR vorgesehen; für „Zwischentage“ (Abwesenheit 24 Stunden) jeweils 24 EUR. Die Pauschalen sollen um 20 % für das Frühstück bzw. jeweils 40 % für das Mittag- und Abendessen gekürzt werden, sofern der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine solche Mahlzeit erhält. Als Ausgleich soll eine angemessene Mahlzeitengestellung (Wert je Mahlzeit: 60 EUR) steuerfrei gestellt werden.
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