· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Steuervereinfachungsgesetz 2011:Praxisrelevantes auf den Punkt gebracht
von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln
|i Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 war in diesem Jahr sicherlich das am heißesten diskutierte steuerliche Maßnahmenpaket. Nachdem sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss darauf verständigt haben, die gemeinsame Abgabe der Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre nun doch nicht umzusetzen, hat das Gesetz den Bundesrat passiert und kommt grundsätzlich ab dem 1.1.12 zur Anwendung. Dies ist Anlass genug, um wichtige Neuerungen vorzustellen. |
1. Vereinfachung bei der Entfernungspauschale
Die Günstigerprüfung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Aufwendungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erfolgt ab 2012 nur noch jahresbezogen, sodass die tageweise Gegenüberstellung von Fahrkartenpreisen und Entfernungspauschale entfällt (§ 9 Abs. 2 S. 2 EStG).
HINWEIS | Die Regelung führt zu einer Vereinfachung bei der Berechnung. Sie kann aber auch geringere Werbungskosten zur Folge haben. Denn nur wenn der Aufwand für die öffentlichen Verkehrsmittel im Kalenderjahr größer ist als die Entfernungspauschale, entstehen zusätzliche Werbungskosten.
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