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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Überblick über aktuelle Gesetzesvorhaben

    | Am 25.3.15 hat die Bundesregierung gleich drei Gesetzentwürfe mit Steuerbezug beschlossen. Wichtige Eckpunkte werden nachfolgend vorgestellt. |

     

    Bürokratieentlastungsgesetz: Die Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.15 beginnen, angehoben werden. Der bisherige Umsatz-Schwellenwert von 500.000 EUR soll auf 600.000 EUR und der Gewinn-Schwellenwert von 50.000 EUR auf 60.000 EUR erhöht werden. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Steuerpflichtigen keine Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht erhalten, für die ab dem Zeitpunkt der Gesetzesverkündung nach bisherigem Recht eine Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht, jedoch nicht mehr nach der Neuregelung.

     

    Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften: Das auch als „JStG 2016“ bezeichnete Omnibusgesetz sieht insbesondere die Abschaffung der Funktionsbenennung beim Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) vor. Für nach dem 31.12.15 endende Wirtschaftsjahre müssen die Abzugsbeträge nach amtlich vorgeschriebenen Datensätzen durch Datenfernübertragung an das FA übermittelt werden. Eine Angabe, welche Investitionen beabsichtigt sind, ist dann nicht mehr notwendig.