03.06.2020 · Nachricht · Gesetzgebung und BMF-Schreiben
Neue Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie
| Steuerpflichtige mit Gewinn- und Vermietungseinkünften, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können die nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2019 auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags beantragen (BMF 24.4.20, IV C 8 - S 2225/20/10003 :010, Abruf-Nr. 215391 215391 ). |
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