· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick
| Der Bundesrat hat dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz am 10.6.22 zugestimmt. Damit können steuerliche Neuerungen und Verlängerungen von bereits befristet eingeführten Maßnahmen in Kraft treten. |
1. Verlängerungen von befristet eingeführten Maßnahmen
- Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG gilt nun auch für Wirtschaftsgüter, die in 2022 angeschafft oder hergestellt werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig