· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Wichtige Aspekte zum Steueränderungsgesetz 2015
von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln
| Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2015 (BR-Drs. 418/15 vom 25.9.15) am 16.10.15 zugestimmt, sodass es in Kürze in Kraft treten kann. Enthalten sind viele Einzeländerungen, die fast alle zentralen Steuerarten betreffen. Wichtige Aspekte werden vorgestellt. |
1. Unterhaltsleistungen
Beim Abzug von Unterhaltszahlungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten bestehen durch die Ergänzung des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG neue formale Hürden. Neue Voraussetzung ist die Angabe der Identifikationsnummer (§ 139b AO) der unterhaltenen Person in der Einkommensteuer-Erklärung des Unterhaltsleistenden. Die unterhaltene Person ist für diese Zwecke verpflichtet, dem Unterhaltsleistenden ihre Identifikationsnummer mitzuteilen. Kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Unterhaltsleistende diese bei der für ihn zuständigen Finanzbehörde erfragen.
Beachten Sie | Durch diese Änderung, die erstmals für den Veranlagungszeitraum 2016 gilt, soll eine Versteuerung der Zahlungen beim Empfänger als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1a EStG) gesichert werden.
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