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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Zur Anhebung der Schwellenwerte durch BilRUG

    | Die Bundesregierung hat am 7.1.15 den Gesetzentwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) veröffentlicht. Grundlage ist die neue EU-Richtlinie 2013/34/EU, die bis spätestens zum 20.7.15 in deutsches Recht umzusetzen ist, d.h., bis dahin muss das BilRUG in Kraft getreten sein. |

     

    Im Fokus steht derzeit sicherlich die Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Klassifizierung von Kapitalgesellschaften:

     

    klein
    mittelgroß
    groß

    Bilanzsumme

    ≤ 6.000.000 EUR

    ≤ 20.000.000 EUR

    > 20.000.000 EUR

    Umsatzerlöse

    ≤ 12.000.000 EUR

    ≤ 40.000.000 EUR

    > 40.000.000 EUR