· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Zur Anhebung der Schwellenwerte durch BilRUG
| Die Bundesregierung hat am 7.1.15 den Gesetzentwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) veröffentlicht. Grundlage ist die neue EU-Richtlinie 2013/34/EU, die bis spätestens zum 20.7.15 in deutsches Recht umzusetzen ist, d.h., bis dahin muss das BilRUG in Kraft getreten sein. |
Im Fokus steht derzeit sicherlich die Anhebung der monetären Schwellenwerte für die Klassifizierung von Kapitalgesellschaften:
| |||
klein | mittelgroß | groß | |
Bilanzsumme | ≤ 6.000.000 EUR | ≤ 20.000.000 EUR | > 20.000.000 EUR |
Umsatzerlöse | ≤ 12.000.000 EUR | ≤ 40.000.000 EUR | > 40.000.000 EUR |
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