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  • 05.09.2023 · Nachricht · Gewerbesteuer

    Erstattungszinsen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

    | Nach § 4 Abs. 5b EStG gilt: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben. Dennoch entschied das FG Düsseldorf (4.5.23, 9 K 1987/21 G,F, Abruf-Nr. 236518 ), dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind. Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen . |