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  • · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Ist die Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags zulässig?

    | Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung ist das FG Niedersachsen der Ansicht, dass der Investitionsabzugsbetrag in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr erhöht werden kann ( FG Niedersachsen 19.12.12, 2 K 189/12, Abruf-Nr. 130730 ; BMF 8.5.09, IV C 6 - S 2139 b/07/10002). |

     

    Der Umstand, dass bereits im Vorjahr für ein Wirtschaftsgut ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG in Anspruch genommen wurde, steht der Aufstockung dieses Betrages auf den 40 % der geplanten Investitionskosten noch unterschreitenden absoluten Höchstbetrag von 200.000 EUR nicht entgegen, so das FG Niedersachsen.

     

    PRAXISHINWEIS | Gegen das Urteil ist die Revision (X R 4/13) anhängig. Sollte der BFH die Ansicht der Vorinstanz bestätigen, würde sich insoweit Potenzial zur Steueroptimierung ergeben.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 129 | ID 42219316

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