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  • 02.10.2013 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Wechsel zur Bilanzierung: Übergangsverlust kann nicht verteilt werden

    | Ergibt sich beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung ein Übergangsgewinn, kann dieser auf Antrag auf zwei oder drei Jahre verteilt werden (R 4.6 Abs. 1 S. 2 EStR). Demgegenüber ist bei einem Übergangsverlust keine Verteilung möglich (BFH 23.7.13, VIII R 17/10, Abruf-Nr. 132988 ). |