· Nachricht · Gewinnermittlung
Wechsel zur Bilanzierung: Übergangsverlust kann nicht verteilt werden
| Entsteht beim Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung zur Bilanzierung ein Übergangsverlust, kann dieser - im Gegensatz zu einem Übergangsgewinn - nicht auf drei Jahre verteilt werden ( FG Berlin-Brandenburg 23.9.09, 14 K 925/05 ). |
Hinweis | Obwohl das FG Berlin-Brandenburg die Revision nicht zugelassen hatte, wurde das Verfahren nunmehr beim BFH anhängig (Az. VIII R 17/10). In der Revision wird sich der BFH mit der Frage beschäftigen müssen, ob im Wege einer Billigkeitsentscheidung für einen Übergangsverlust bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zum Betriebsvermögensvergleich entsprechend der Regelung für den Übergangsgewinn in R 4.6 Abs. 1 S. 4 EStR eine Verlustverteilung auf das Jahr des Übergangs und die beiden folgenden Jahre möglich ist.