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  • 06.03.2019 · Nachricht · Gewinnverteilung

    BFH zur Ergebnisbeteiligung beim unterjährigen Eintritt in eine GbR

    | Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende GbR eintritt, kann das auf ihn entfallende Ergebnis für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein. Dies muss jedoch mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein, wie der BFH (25.9.18, IX R 35/17, BFH PM Nr. 2 vom 16.1.19, Abruf-Nr. 206571 ) aktuell entschieden hat. |