06.03.2019 · Nachricht · Gewinnverteilung
BFH zur Ergebnisbeteiligung beim unterjährigen Eintritt in eine GbR
| Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende GbR eintritt, kann das auf ihn entfallende Ergebnis für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein. Dies muss jedoch mit Zustimmung aller Gesellschafter bereits im Vorjahr vereinbart worden sein, wie der BFH (25.9.18, IX R 35/17, BFH PM Nr. 2 vom 16.1.19, Abruf-Nr. 206571 ) aktuell entschieden hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig