· Nachricht · Grunderwerbsteuer
Eindämmung von Share Deals (endlich) beschlossen
| Ursprünglich sollte das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 2019 in „trockenen Tüchern“ sein. Doch daraus wurde nichts, sodass 2021 ein erneuter Anlauf zur Eindämmung der Share Deals gestartet wurde, der mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBI I 21, 986) nun abgeschlossen ist. |
Die bisherige Rechtslage: Kaufen Immobilieninvestoren statt einer Immobilie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist, bleiben diese Share Deals grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 % der Unternehmensanteile kaufen. Das Problem für den Fiskus: Oft übernehmen Co-Investoren die restlichen Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren können beide die Anteile steuerfrei vereinen. Um dieses Prozedere einzudämmen, wurden nun u. a. folgende Punkte (mit Wirkung ab 1.7.21) im GrEStG geändert:
- Die Beteiligungsgrenze wurde von 95 % auf 90 % gesenkt.
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