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  • 26.05.2021 · Nachricht · Grunderwerbsteuer

    Übergangsregelung: Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer

    | In 2020 hat der BFH (16.9.20, II R 49/17) entschieden, dass der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Teileigentum nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist. Dies gilt auch beim Erwerb von Wohnungseigentum. Da die Finanzverwaltung bisher eine andere Ansicht vertreten hat, gibt es nun eine Übergangsregelung . |